Datenerhebung nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV)
Herzlich willkommen, wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO, § 2 Abs. 2
i.V.m. § 1 Abs. 2b d) der CoKoBeV sind wir verpflichtet folgende Daten zu erheben.
Diese Daten werden nach der EU-DSGVO behandelt und nach 4 Wochen gelöscht.
Wir informieren Sie zudem darüber, dass nach § 1 Abs. 2b d) CoKoBeV die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten keine Anwendung finden.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
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